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   LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08   

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https://dejure.org/2009,28949
LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08 (https://dejure.org/2009,28949)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08 (https://dejure.org/2009,28949)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2009 - 10 Sa 1737/08 (https://dejure.org/2009,28949)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden (BAG 09.04.2008 - 4 AZR 164/07 - EzA § 4 TVG Gaststättengewerbe Nr. 3) .
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Ein derartiges prozessuales Vorgehen ist erst dann unzulässig, wenn die ZVK ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen aufstellt und sich deshalb rechtsmissbräuchlich verhält, was in der Regel jedoch nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden kann oder dann, wenn die Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - AP Nr. 264 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb der Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt der Klägerin (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP Nr. 268 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind das Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt oder aber Leistungen im Sinn der Bestimmungen der Abschnitte I - IV erbracht werden (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 302/06 - AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Holz) .
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Es kann auch durchaus grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Tarifvertragsparteien der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie eine jedenfalls begrenzte Tarifzuständigkeit für den Handwerksbereich besitzen (vgl. zur Nichtigkeit eines Tarifvertrages, wenn eine tariffähige Vereinigung einen Tarifvertrag in einem Geltungsbereich abschließt, für den sie nach ihrer Satzung nicht zuständig: BAG 21.01.2009 - 10 AZR 325/08 - n. v./juris) .
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08
    Die Beklagte ist hinsichtlich derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Voraussetzungen der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung ergeben, darlegungs- und beweispflichtig (BAG 21. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - AP Nr. 270 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • LAG Hessen, 30.09.2009 - 18 Sa 242/09

    Einschränkung Allgemeinverbindlicherklärung für VTV-Bau - Tarifverträge der holz-

    Abweichung von HLAG Urteil vom 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08 - juris, Revision unter - 10 AZR 463/09).

    Wenn aber alle den einschlägigen Tarifverträgen der Holz- und Kunststoffindustrie unterfallenden Betriebe angeführt sind und sich darunter auch solche befinden, welche nicht als Industriebetriebe qualifiziert werden können, so folgt daraus, dass der maßgebliche fachliche Geltungsbereich eben nicht auf Industriebetriebe begrenzt ist (anders: Hessisches LAG Urteil vom 27. März 2009 - 10 Sa 1737/08 - zitiert nach juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 463/09 -) .

    Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen wegen der abweichenden Beurteilung der Frage, ob die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit nur für solche Mitgliedsbetriebe des HDH gilt, welche als Industriebetriebe qualifiziert werden können, durch die 10. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts ( Urteil vom 27. März 2009 - 10 Sa 1737/08 - zitiert nach juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 463/09 -).

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 463/09

    Baugewerbe - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 - 10 Sa 1737/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1829/08

    Einschränkung des Geltungsbereichs - TV Sozialkassenverfahren Baugewerbe

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.03.2009, 10 Sa 1737/08, das vollständig dokumentiert ist.

    Die Beklagte unterhielt im Klagezeitraum einen Betrieb, dessen Gegenstand im Handelsregister mit "Akustik-, Trocken- und Montagebau" (vgl. Bl. 22 d.A. in 10 Sa 1737/08) und im Gewerberegister der Stadt A mit "Akustik- und Trockenbau" (vgl. Bl. 23 d.A. wie oben) angegeben ist.

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